Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 08.2025
websitebastler.at
Inhaber:
Benedikt Tomaselli
Tel: +43 677 628 674 66
E-Mail: office@websitebastler.at
1. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss
1.1. Benedikt Tomaselli (im Folgenden „Agentur“) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und ihren Kunden, auch ohne ausdrücklichen Verweis darauf.
1.2. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Version der AGB. Abweichende Vereinbarungen oder ergänzende Regelungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von der Agentur bestätigt werden.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden im Einzelfall schriftlich und ausdrücklich vereinbart. Der Agentur widerspricht Kunden-AGBs ausdrücklich, ohne dass ein weiterer Widerspruch erforderlich ist.
1.4. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Schweigens und die geänderten Klauseln hingewiesen. Diese Regelung gilt nicht für Änderungen wesentlicher Leistungen oder Vergütungen.
1.5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
1.6. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. Social-Media-Plattformen
2.1. Die Agentur weist darauf hin, dass Betreiber von Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram, LinkedIn) nach ihren Nutzungsbedingungen Werbeanzeigen oder Inhalte aus beliebigen Gründen ablehnen oder entfernen können. Die Agentur hat keinen Einfluss auf solche Entscheidungen, und es besteht das Risiko, dass Inhalte ohne Vorankündigung entfernt werden.
2.2. Im Falle einer Beschwerde durch Dritte räumen Plattformen oft die Möglichkeit einer Gegendarstellung ein, jedoch können Inhalte sofort entfernt werden, was eine Wiederherstellung verzögern kann. Die Agentur arbeitet auf Basis der Plattformrichtlinien und legt diese den Kundenaufträgen zugrunde. Der Kunde erkennt an, dass diese Richtlinien die Vertragsbedingungen mitbestimmen.
2.3. Die Agentur bemüht sich, Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen und Plattformrichtlinien einzuhalten. Sie kann jedoch nicht garantieren, dass beauftragte Inhalte jederzeit verfügbar sind, da Nutzer Rechtsverletzungen geltend machen können.
3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
3.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag, der Auftragsbestätigung bzw. dem vom Kunde unterzeichneten verbindlichen Angebot, oder dem von Agentur und Kunden bestätigten Meeting-Protokoll. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Agentur. Innerhalb des vorgegebenen Rahmens hat die Agentur Gestaltungsfreiheit.
3.2. Der Kunde prüft alle Leistungen (z. B. Entwürfe, Dateien) und gibt diese innerhalb von drei Werktagen frei. Ohne Rückmeldung gelten sie als genehmigt.
3.3. Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig bereit. Er informiert die Agentur über relevante Umstände, auch wenn diese erst während der Auftragsbearbeitung bekannt werden. Kosten durch unrichtige oder nachträglich geänderte Angaben trägt der Kunde.
3.4. Der Kunde prüft bereitgestellte Unterlagen (z. B. Bilder, Logos) auf Rechte Dritter und garantiert deren rechtmäßige Nutzung. Die Agentur haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für Rechtsverletzungen durch Kundenunterlagen. Bei Inanspruchnahme durch Dritte hält der Kunde die Agentur schadlos und ersetzt alle Nachteile, einschließlich Rechtsverteidigungskosten.
4. Beauftragung Dritter
4.1. Die Agentur kann Leistungen selbst erbringen, Dritte als Erfüllungsgehilfen beauftragen oder Leistungen auslagern.
4.2. Dritte werden im Namen der Agentur oder des Kunden (nach vorheriger Information) beauftragt. Die Agentur wählt Dritte sorgfältig aus und achtet auf deren Qualifikation.
4.3. Der Kunde übernimmt Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, auch bei Kündigung aus wichtigem Grund.
5. Termine und Fristen
5.1. Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden schriftlich als verbindlich vereinbart.
5.2. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Fristen entsprechend. Dauern solche Verzögerungen länger als zwei Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
5.3. Bei Verzug der Agentur kann der Kunde nach Setzung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Vorzeitige Vertragsauflösung
6.1. Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, z. B. bei:
a. Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistung durch den Kunden trotz Nachfrist;
b. fortgesetzten Verstößen gegen wesentliche Verpflichtungen (z. B. Zahlung, Mitwirkung) trotz Abmahnung;
c. berechtigten Zweifeln an der Bonität des Kunden ohne Vorauszahlung oder Sicherheit.
6.2. Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Nachfrist kündigen, wenn die Agentur trotz Abmahnung wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt.
7. Vergütung
7.1. Die Vergütung ist für jede erbrachte Leistung sofort fällig. Bei Aufträgen ab € 1.000 oder längerfristigen Projekten kann die Agentur Vorschüsse, Zwischenabrechnungen oder Akontozahlungen verlangen.
7.2. Die Vergütung ist netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Ohne besondere Vereinbarung gilt die marktübliche Vergütung.
7.3. Nicht im Honorar enthaltene Leistungen und Barauslagen werden gesondert berechnet.
7.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Bei Überschreitungen über 15 % informiert die Agentur den Kunden. Ohne Widerspruch innerhalb von drei Werktagen gelten diese als genehmigt. Bis 15 % gelten Überschreitungen automatisch als akzeptiert.
7.5. Bei einseitiger Änderung oder Abbruch durch den Kunden werden erbrachte Leistungen und Kosten vergütet. Bei Abbruch ohne grobe Fahrlässigkeit der Agentur ist das gesamte Honorar fällig, ohne Anrechnung gemäß § 1168 AGBG.
8. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
8.1. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
8.2. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen. Der Kunde ersetzt Mahn- und Inkassokosten (mindestens € 20 pro Mahnung).
8.3. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur alle Leistungen aus anderen Verträgen sofort fällig stellen und weitere Leistungen einstellen.
8.4. Bei Ratenzahlung kann die Agentur bei ausbleibenden Zahlungen die gesamte offene Schuld fordern.
8.5. Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen möglich.
9. Eigentums- und Nutzungsrechte
9.1. Alle Leistungen bleiben Eigentum der Agentur und können zurückgefordert werden. Durch Zahlung erwirbt der Kunde Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck, standardmäßig nur in Österreich. Nutzungsrechte setzen volle Bezahlung voraus.
9.2. Änderungen an Leistungen durch den Kunden oder Dritte bedürfen der Zustimmung der Agentur. Offene Dateien sind nicht Teil des Vertrags.
9.3. Nutzungen über den vereinbarten Umfang hinaus erfordern Zustimmung und eine angemessene Vergütung.
9.4. Nach Vertragsende ist die Zustimmung der Agentur für die weitere Nutzung erforderlich. Im ersten Jahr nach Vertragsende steht der Agentur die volle Vergütung zu, im zweiten und dritten Jahr die Hälfte bzw. ein Viertel. Ab dem vierten Jahr entfällt die Vergütung.
9.5. Bei widerrechtlicher Nutzung haftet der Kunde in doppelter Höhe der angemessenen Vergütung.
10. Kennzeichnung
10.1. Die Agentur darf auf Werbemitteln auf sich und den Urheber hinweisen, ohne dass dem Kunden ein Entgelt zusteht.
10.2. Die Agentur darf auf ihrer Website und in Werbematerialien auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden verweisen, sofern dieser nicht widerspricht.
11. Gewährleistung
11.1. Mängel müssen innerhalb von acht Tagen nach Lieferung (verdeckte Mängel nach Erkennung) schriftlich gemeldet werden, sonst gilt die Leistung als genehmigt.
11.2. Bei berechtigten Mängeln hat der Kunde Anspruch auf Verbesserung oder Austausch. Die Agentur kann Verbesserung ablehnen, wenn sie unverhältnismäßig aufwendig ist. In diesem Fall gelten gesetzliche Rechte.
11.3. Der Kunde prüft die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten. Die Agentur haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für vom Kunden bereitgestellte Inhalte.
11.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Regressansprüche verjähren nach einem Jahr.
12. Haftung
12.1. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit muss der Kunde beweisen.
12.2. Die Agentur haftet nicht für Ansprüche Dritter wegen erbrachter Leistungen, wenn sie ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist. Der Kunde hält die Agentur schadlos.
12.3. Schadenersatzansprüche verjähren sechs Monate nach Schadenskenntnis, spätestens drei Jahre nach der Verletzung. Sie sind auf den Netto-Auftragswert begrenzt.
13. Anwendbares Recht
13.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Die Gefahr geht bei Versand auf den Kunden über.
14.2. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur. Die Agentur kann den Kunden auch an dessen Gerichtsstand verklagen.